Schützen Sie sich
als Arbeitgeber*in vor Ihren Risiken
in der betrieblichen Altersversorgung
Selbst, wenn Sie Ihren Mitarbeiter*innen noch gar keine Versorgungsversprechen
erteilt haben oder sogar nie vor haben, dies zu tun!
Susanne Richter
Versicherungsmaklerin
Interviews mit Rechtsanwältin Bettina Glaab
Bettina Glaab ist Expertin auf dem Gebiet der Betrieblichen Altersversorgung und kennt die Risiken von Arbeitgebern aus ihrer unmittelbaren Praxis. Sie tritt vehement dafür ein, präventiv tätig zu werden und bietet dafür Arbeitgeber*innen ihre fundierte Unterstützung.
Achtung: Auf dieser Webseite befinden sich Videos. Mit Abspielen der Videos (Start des Videos durch Klick) stimmen Sie dem Einsatz von Cookies durch den Betreiber des Videoportals Vimeo zu. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung über eingebundene Videos finden Sie in meiner Datenschutzerklärung.
Hinweis: Ab Minute 16:31 folgt ein wichtiger Nachtrag
Kontaktdaten Bettina Glaab:
Tel.: 0911/ 376570
Ich sage es unumwunden...
Ohne Susanne Richter mit ihrer Detailkenntnis und Praxiserfahrung wären wir in unserer Kanzlei mit dem Fall unseres Mitarbeiters, der uns vor vielen Jahren auf Initiative seines eigenen Versicherungsvermittlers das für eine Anwaltskanzlei unpassendste Produkt einer betrieblichen Altersversorgung „untergejubelt“ hatte, nie klar gekommen. Die „Bombe“ platzte erst nach 9 Jahren, als wir schmerzlich unsere umfangreiche und kostenintensive Arbeitgeber-Haftung zur Kenntnis nehmen mussten. Seither konnten wir uns in unserem Streit mit dem Versicherer zum einen auf die von Frau Richter verfassten Begutachtungen verlassen, mit denen wir unsere Position wesentlich gestärkt haben. Zum anderen bewirkte Frau Richter in einem unvermeidlichen Gerichtsprozess mit der Gegenseite durch ihre mit Überzeugungskraft ausgestattete Anwesenheit, dass der Versicherer klar in seine Schranken verwiesen wurde. Gut, dass sie noch weiterhin an unserer Seite ist.
Christian Floto // Rechtsanwalt Arbeitsrecht
Eine gute Erfahrung...
Vor einigen Jahren erhielt ich als Gesellschafter-Geschäftsführer eines bundesweit tätigen VIP-Fahrdienstes den dringenden Rat meines damals noch neuen Steuerberaters, Herrn Hansen, von der Kanzlei Hansen Schulz & Kollegen GmbH, eine Expertise über meine Pensionszusage erstellen zu lassen. Er gab mir den Tipp, mich an Frau Richter zu wenden. Was für ein Glücksfall! Frau Richter hatte damals in Zusammenarbeit mit ihrem Expertennetzwerk, zu dem auch Herr Hansen selbst gehört, meine Pensionszusage aus verschiedenen Blickwinkeln auf den Prüfstand stellen lassen. Ich musste erfahren, dass dieses spezielle, bilanzwirksame Konstrukt ein Sanierungsfall ist. Dabei dachte ich immer, es handele sich einfach nur um eine Rentenversicherung. Weit gefehlt! Was ich als sehr angenehm empfand, war die Tatsache, dass Frau Richter alle relevanten Bereiche, die zu regeln waren, ohne mein ständiges Dazutun im Expertenkreis vor besprach und ich schließlich nur noch mein o.k. zu geben brauchte. Alle Details mündeten im Ergebnis am Tisch meines Steuerberaters in schlüssige Handlungsempfehlungen, die Schritt für Schritt umgesetzt wurden. Natürlich hätte ich mich mit allen Details selbst befassen können. Aber ich bin Unternehmer und habe meine vielfältigen eigenen Aufgaben zu lösen. Für alles andere brauche ich verlässliche Partner. Der besondere Nutzen, den Frau Richter stiftet, besteht darin, alle Fäden zusammenzuführen, in der Hand zu behalten und über genug Kompetenz zu verfügen, präzise zu wissen, was zu meinem Vorteil und zu meiner Rechtssicherheit zu regeln ist. Als Unternehmerin versetzt sie sich perfekt in die Lage eines Unternehmers.
Gerd Schorge // INTERLINE CLS Berlin GmbH
Betriebliche Altersversorgung ist Arbeitsrecht - Hätten wir nie gedacht
Als wir zur Jahrtausendwende unsere Zusammenarbeit mit Frau Richter begannen, hatten wir bereits für viele unserer Mitarbeiter gerade neue betriebliche Altersversorgungverträge abgeschlossen. Wir gingen dennoch auf das Angebot von Frau Richter ein, diese Verträge von ihr überprüfen zu lassen. Was daraus als Ergebnis zutage trat, hat uns hinsichtlich unserer Arbeitgeber-Risiken, die wir damit eingegangen waren, komplett überrascht. Gut, dass wir seither Frau Richter - quasi als Arbeitgeber-Anwalt - an unserer Seite haben. Zudem schätzen wir, dass Frau Richter nicht auf Provisionsbasis tätig ist, sondern - wie unter Unternehmern üblich - ein Honorar für ihre Arbeit in Rechnung stellt. Damit haben wir die volle Kostentransparenz und nicht diesen schlechten Beigeschmack wegen etwaiger hoher, undurchsichtiger Kosten. Außerdem schlägt Frau Richter damit jeden Provisions-Tarif von den Leistungen her. Eine gute Botschaft und auch eine besondere Wertschätzung für unsere Mitarbeiter.
Meike Waligora // INJA Industrietechnik GmbH
Schützen auch Sie sich gegen Risiken in der Betrieblichen Altersversorgung
Susanne Richter
Selbständige Versicherungsmaklerin - Schwerpunkt Betriebliche Altersversorgung
Drei grundsätzliche Ratschläge an Arbeitgeber, bei denen der Allianz-Vermittler nur den Kopf schütteln würde (Allianz steht hier nur beispielhaft für jeden anderen Versicherer):
- 1Ich rate jedem Arbeitgeber von Entgeltumwandlungen durch die eigenen Mitarbeiter ab;
- 2Ich rate jedem Arbeitgeber davon ab, fondsgebundene Versicherungen für seine Mitarbeiter abzuschließen (schon gar nicht Riester-Verträge);
- 3Ich rate jedem Arbeitgeber davon ab, Berufsunfähigkeitsversicherungen in die betriebliche Altersversorgung einzuschließen.
Begründungen und noch mehr
Ratschläge erhalten Sie hier >>
© Susanne Richter | Impressum | Datenschutz | Erstinformation