Betriebliche Altersversorgung und IDD

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Betriebliche Altersversorgung und IDD

Was hat es bei der betrieblichen Altersversorgung mit der IDD auf sich? Was ist "IDD" überhaupt und warum sollten Arbeitgeber und auch Mitarbeiter das wissen?

1. Was bedeutet IDD?

IDD ist die Abkürzung für Insurance Distribution Directive, zu Deutsch: Versicherungsvertriebsrichtlinie. Die Richtlinie gibt einen Rahmen vor, an den sich die einzelnen Mitgliedsländer der EU bei der Umsetzung in nationales Recht bewegen können. Eine Mindestharmonisierung, die die einzelnen  EU-Länder aber nicht daran hindert, strengere Regeln zu Transparenz- und Wohlverhaltenspflichten im jeweiligen Land aufzustellen.

2. Wesentlicher Kern!

Für Versicherungsvermittler, also Ausschließlichkeitsvertreter, sog. Mehrfachagenten und Versicherungsmakler stellt die IDD darunter auch ein strenges Regelwerk ihrer Beratungs- und Vermittlungstätigkeit dar und zwar seit dem 23. Februar 2018.
Und nun zeige ich Ihnen einmal anhand zweier Auszüge aus der IDD, was für die betriebliche Altersversorgung (und übrigens auch für die Riester-Altersvorsorge) z.B. nicht gilt:

2.1 Vermeidung von Interessenkonflikten

Vertreiber von Versicherungsanlageprodukten müssen gem. IDD potentielle Eigen- oder wahrgenommene Fremdinteressen, die mit der Beratungs- und Vertriebsmaxime des Handelns im bestmöglichen Interesse des Kunden kollidieren oder das Ergebnis der Versicherungsvertriebstätigkeit zum Nachteil des Kunden beeinflussen könnten, ermitteln, vermeiden bzw. offenlegen

Gilt nicht für die Betriebliche Altersversorgung

(BAV: Betriebliche Altersversorgung)

2.2 Beratung und Vermittlung von Versicherungsanlageprodukten

Für die Beratung und Vermittlung von Versicherungsanlageprodukten gelten laut IDD besondere Informationspflichten, insbesondere ist hinsichtlich des angebotenen Versicherungsanlageprodukts eine so genannte Geeignetheits- und Angemessenheitsprüfung durchzuführen.
Auch sind neben vielen anderen Pflichten Vermittlern und Kunden sog. Basisinformationsblätter von den Versicherungsgesellschaften zur Verfügung stellen. Diese beinhalten alle wichtigen Merkmale und vor allem Risiken des jeweiligen Produkts. Zudem sind der Aufbau und die Form dieser Basisinformationsblätter bei allen Produkten und Gesellschaften gleich, was die Vermittler und Kunden in die Lage versetzen soll, (Versicherungs-) Anlageprodukte besser vergleichen zu können.

Gilt nicht für die Betriebliche Altersversorgung

3. Fazit

Nach der Logik des Gesetzgebers stellen Mitarbeiter von Unternehmen keine Verbraucher dar, sofern diese ihre höchst persönliche Altversvorsorge im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung aufbessern wollen. Die harten Regeln des Verbraucherschutzes werden einfach außer Kraft gesetzt.

4. Frage: Wem nützt das?

Die Antwort auf diese Frage bringt Licht ins Dunkel. Ausgangsfrage: Wer sind denn die Beteiligten bei der betrieblichen Altersversorgung? 

  • Die Versicherungsgesellschaften als Produktgeber
  • Versicherungsvermittler als diejenigen, die die Produkte vermitteln und zuvor dazu beraten und aufklären
  • Arbeitgeber als Versicherungsnehmer und somit Vertragspartner der Versicherungsgesellschaften
  • begünstigte Mitarbeiter als versicherte Personen

Wer könnte ein Interesse daran haben, das Mitarbeiter nicht genauso gründlich und transparent beraten werden, wie sie einen Anspruch darauf hätten, wenn sie Altersvorsorgeverträge privat abschlössen? Und wer verfügt in diesem Konglomerat von Beteiligten zudem über die stärkste Lobby gegenüber dem Gesetzgeber?

5. Die Folge

Da die betriebliche Altersversorgung mit dem neuen Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRstG) spätestens seit dem 01.01.2018 - politisch gewollt! - immense an Fahrt gewinnen soll und sie wirtschaftlich für alle Vertreiber zudem hoch interessant ist, besteht nunmehr die Möglichkeit, sich ohne Angemessenheits- und sogar ohne Geeignetheitsprüfungen, ohne Risikodarlegungen und ohne Produktvergleiche auf das schwächste Glied in der Kette der Beteiligten zu "stürzen": Die Mitarbeiter. 

6. Warum ich diesen Beitrag geschrieben habe

Ich bin gebeten worden, mir ein Angebot für eine betriebliche Altersversorgung anzusehen, welches eine Mitarbeiterin von ihrem Arbeitgeber, resp. von der das Unternehmen betreuenden Versicherungsvermittlerin (keine Maklerin!) unterbreitet bekam. Im Vorfeld wurde abgestimmt, dass die Mitarbeiterin 200 € ihres monatlichen Bruttogehalts in eine betriebliche Direktversicherung einzahlen würde.

6.1 Was ich entdeckte

Zunächst erst einmal entdeckte ich nicht viel. Lauter schöne Tabellen, in denen vor allem die staatliche Förderung deutliche gemacht wurde. Dann eine Musterberechnung mit handschriftlichen Anmerkungen. Kurzum, ein par Blätter.

Ich bat die betroffene Mitarbeiterin daraufhin, sich die kompletten Angebotsunterlagen einmal schicken zu lassen. Nach einem Tag lag das erwartete 106 Seiten starke Dokument vor.

Eine Fundgrube des Entsetzens tat sich zu einem Versicherungsprodukt auf, das zudem mit dem Argument besonders geringer Kosten beworben wurde, da es sich um einen sog. Gruppenversicherungsvertrag handelt:

  • Die gesamte Beitragssumme sollte sich auf 48.000 € aufsummieren. Soviel würde am Ende aus dem monatlichen Gehalt in den Vertrag investiert werden. In diesem Fall 200 € x 20 Jahre = 48.000 €. Kurz nachgerechnet wäre die Mitarbeiterin, wenn sie diesen Vertrag unterschrieben hätte,  nach 20 Jahren aber bereits 68 Jahre alt und nicht 67, wie es für das Erreichen der Regelaltersgrenze Sinn gemacht hätte. Warum also 20 Jahre Vertragslaufzeit? Wegen der höheren Provision?
  • Nach diesen 20 Jahren stünde ein garantierter Kapitalbetrag i.H.v. 44.400 € zur Verfügung. Wie bitte? 3.600 € weniger, als das, was insgesamt mit 48.000 € eingezahlt worden wäre?
  • Hier die Erklärung: Die einmalige Provision beträgt 3,5 % der Beitragssumme und die laufenden Vertriebs- und Verwaltungskosten sogar 4,5 % p.a., also 4,5 % des in jedem Jahr eingezahlten Beitrages i.H.v. 2.400 € (200 € monatlich). Man bedenke: Der Garantiezins liegt bei lediglich 0,9 % p.a.!
  • Und nun zur staatlichen Subvention. Diese ist gewaltig! Sie beträgt nahezu 50 % und zwar aus der Einsparung von Lohnsteuern und Sozialversicherungsbeiträgen auf den Beitrag und damit immerhin rund 100 € p.M. Dass die Mitarbeiterin im Gegenzug auf diese 100 € aber keinerlei Entgeltpunkte für ihre spätere gesetzliche Rente ansammeln würde, spielte in der "Beratung" keine Rolle. Und dass sie auf die spätere Rente aus dieser Direktversicherung den vollen Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung zahlen müsste (aktuell rund 17 %!). Auch davon war keine Rede.
  • Und dann noch das: Bei dem Versicherungsprodukt handelt es sich um eine fondsgebundene Versicherung mit einer sog. Indexpartizipation. Spätestens hier käme so manch ein Versicherungsvermittler ins "Schwimmen", dieses komplexe Konstrukt überhaupt erklären zu können und hinsichtlich des darin verankerten sog. "Gegepart-Risikos" eine Abwägung zu treffen. Im Bereich der betrieblichen Altersversorgung ist das, wie wir gesehen haben, aber auch gar nicht notwendig, denn die strengen Beratungsvorschriften der IDD gelten dafür ja nicht.
  • Von der Möglichkeit, eine sehr kostengünstige Riester-Rente im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung abzuschließen, war zudem überhaupt keine Rede. Aber genau diese Möglichkeit bietet das Betriebsrentenstärkungsgesetz nunmehr sehr vorteilhaft. Im vorliegenden Fall beliefe sich die gesamte Zulagensumme (über 19 Jahre!) auf immerhin 3.325 € (175 € x 19 Jahre). Die Riester-Grundzulage wurde sogar von 154 € auf nun 175 € jährlich angehoben! Hinzu kommt, dass auf die spätere Riester-Rente, die Beitragslast aus der gesetzlichen Krankenversicherung komplett entfiele.

Nun frage ich Sie: Ist es nachvollziehbar, dass im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung die sonst geltenden Vorschriften von Transparenz und Fairness, von unbedingter Vermeidung von Interessenkonflikten und einer zwingenden Risikoabwägung komplett außen vor bleiben?

7. Warum sollten Arbeitgeber aufpassen?

Für all das, was ein Versicherungsvertrag im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung regelt, haftet subsidär immer der Arbeitgeber. Verschärfend stellt sich diese Situation bei der Entgeltumwandlung dar, denn hier kommt dem Arbeitgeber eine Treuhänderfunktion für den Arbeitslohn seiner Mitarbeiter zu. Die Leistung, die sich aus einem betrieblichen Altersversorgungsvertrag ergibt, darf beispielsweise nicht geringer ausfallen, als die Summe des verwendete Teils des Arbeitslohns.
Wenn also bereits die ausgewiesene Garantiekapitalsumme niedriger ausfällt, als das, was eingezahlt worden wäre, ist höchste Vorsicht geboten. Denn am Ende lauert die Gefahr, dass sich benachteiligte Mitarbeiter ihre bestehenden Renten-Finanzlücken vom Chef hinterher wieder auffüllen lassen.

8. Die Lösung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Für beide Seiten ist es von Vorteil, einen Versicherungsmakler für die Umsetzung von betrieblichen Altersversorgungskonzepten einzuschalten. Denn ein ordentlich arbeitender Versicherungsmakler wird die strengen Vorgaben der IDD hinsichtlich seiner Beratung, Aufklärung und Vermittlung nicht ignorieren (können).

Zudem sollten Provisionsprodukte komplett außen vor gelassen werden. Der Versicherungsmakler sollte hier ausschließlich auf Honorarbasis tätig sein. Wie man anhand meines Beispiels sehen konnte, bedeutet die Tatsache, dass man dem Versicherungsvermittler kein Geld für seine Tätigkeit zahlt, nicht, dass es nichts kostet. Das Gegenteil ist der Fall!

Eine qualitativ gute Beratung des Arbeitgebers geht insofern immer zugleich mit einer fairen Behandlung seiner Mitarbeiter einher.

Gute Beratung muss zudem nicht teuer sein.
Schlechte hingegen ist unbezahlbar, wie das beschriebene Beispiel zeigt..

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About the author 

Susanne Richter

Susanne Richter ist seit 2001 als selbständige Versicherungsmaklerin tätig und auf die betriebliche Altersversorgung spezialisiert. Sie berät zur Erstellung betrieblicher Versorgungskonzepte ausschließlich die Arbeitgeber-Seite. Viele GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer verfügen außerdem über sog. Pensionszusagen, die größtenteils notleidend sind. Diese zu "sanieren", liegt ihr ebenfalls besonders am Herzen.
Um Ihren Kunden eine ganzheitliche Begleitung zu sichern, bietet Susanne Richter ihren Kunden in einem starken Maklerverbund auch einen weitergehenden Risikoschutz in vielen anderen Vorsorgebreichen.

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