Zwei fatale Fehler von Arbeitgebern in der betrieblichen Altersversorgung
1. Die Ignoranz des Arbeitsrechts
Wenn ich einem Arbeitgeber erkläre, dass es sich bei der betrieblichen Altersversorgung erst ganz zuletzt um eine Versicherungsangelegenheit handelt, ernte ich regelmäßig großes Erstaunen und manchmal sogar misstrauische Blicke...
Arbeitgeber wissen in 95 % aller Fälle nicht, dass sie diese zwei entscheidenden Rechtspositionen einnehmen...
Der Lobbyismus der Versicherungsbranche - 3 riskante Praxisbeispiele:
Ich brauche erst einmal ein Vergleichs-Angebot. Dann sehen wir weiter...
Meine Mitarbeiter sollen selbst entscheiden., was und wie sie`s absichern wollen..
Warum nicht auch eine Berufsunfähigkeitsabsicherung?...
Die höchsten Rentenleistungen von der Entscheidung für einen Vertragsabschluss abhängig zu machen, kann sich fatal auswirken. Ein Arbeitgeber, der danach fragt, zeigt, dass er das Prinzip der betrieblichen Altersvorsorge nicht verstanden hat. Viel entscheidender ist z.B. die Frage, ob der Versicherer in seinem Produktangebot eine Zusageart integriert hat, die den Arbeitgeber weitgehend von eventuell späteren Haftungsansprüchen frei stellt, die ja der Versicherer - als dritte Partei - zu verantworten hätte.
Das ist so ungefähr die schlimmste Haftungsfalle, in die ein Arbeitgeber beim Thema "Betriebliche Altersversorgung" geraten kann. Wenn sich ein Mitarbeiter von einem Versicherungsvermittler beraten lässt und daraufhin den Antrag von seinem Chef unterschreiben lässt, haftet der Arbeitgeber voll und ganz für die Beratung eines völlig fremden Vermittlers, die auf der Couch seines Mitarbeiters stattfand. Der Arbeitgeber steht immer in der Einstandspflicht für das, was im Versicherungsvertrag (und vorher im Antrag) steht.
Der Fall: Eine Mitarbeiterin schließt eine Berufsunfähigkeitsversicherung über ihren Arbeitgeber ab. 3 Jahre später erkrankt sie schwer. 6 Wochen Lohnfortzahlung sind vorbei. Der Arbeitgeber kündigt die Versicherung, da kein Lohnbezug mehr gegeben ist. Es kommt, wie es kommen musste. Berufsunfähigkeit wird festgestellt und die Mitarbeiterin klagt bei ihrem Chef die Zahlung der monatlichen Rente i.H.v. 800 € ein. Zurecht meint das Gericht, denn der Arbeitgeber hatte die Zusage dafür erteilt. Ob er sie rückdeckt oder nicht, ist seine Sache.
Als Arbeitgeber sind Sie weder dazu verpflichtet, Ihren Mitarbeitern eine Versicherung mit besonders hohen Leistungen anzubieten, noch müssen Sie die Beratung Ihrer Mitarbeiter durch einen Ihnen völlig fremde Versicherungsvermittler akzeptieren, von dem Sie erstens nicht wissen, ob er über das nötige Wissen verfügt und bei dem Sie zweitens objektiv davon ausgehen können, dass Ihre Interessen mit Nichten vertreten werden. Zum Abschluss von Berufsunfähigkeitsver-sicherungen sind Sie darüber hinaus ebenfalls nicht verpflichtet.
Warum das beste Angebot eines Versicherers oft sogar das schlechteste ist - nicht nur für Arbeitgeber...
Warum Sie sämtliche "Zügel" Ihrer Haftungsminimierung aus der Hand geben, wenn Sie Ihre Mitarbeiter selbst entscheiden lassen...
Weshalb Versicherungsvermittler Berufsunsunfähigkeits-Versicherungen so stark anpreisen...
Wenn ich Rentenversicherungs-Tarife im Detail beleuchte, stelle ich immer wieder fest, dass Versicherer, die besonders hohe Garantie-Leistungen ausweisen, sich einiger Tricks bedienen, die man als Experte schnell erkennen kann. Hier haben Sie die Möglichkeit, zwei solcher Geheimnisse kennen zu lernen?
Ein Beispiel, wie fatal es für Sie, als Arbeitgeber, sein kann, selbst dem besten Versicherungsvermittler Ihres Mitarbeiters das entscheidende Feld der Beratung zu überlassen, möchte ich Ihnen gern aus einer Kundenerfahrung deutlich machen. Sie werden schnell erkennen, wie fantasievoll Probleme gelöst werden können.
Berufsunfähigkeitsversicherungen sind "unangreifbar". Was heißt das? Ein Vermittler, der solche Versicherungen "verkauft", kann sich sicher sein, dass diese Versicherungen nie vorschnell gekündigt werden. Nun frage ich Sie: Wollen Sie, als Arbeitgeber, den Fokus auf die Sicherung von Provisionen anderer richten?
2. Die Ignoranz des Steuerrechts
Die geburtenstarken Jahrgänge drängen in die Rente und verfügen i.d.R. über Altverträge mit einem extrem hohen Steuerprivileg. Kapitalauszahlungen sind demnach sogar komplett steuerfrei und auf genau diesen Leistungsvorteil wurde vor 20, 25 Jahren beraten. Betroffene werden sich sehr wohl daran erinnern, wenn das Finanzamt plötzlich 5.000 € oder mehr von der ausgezahlten Leistung abzieht. Was wird ein Anwalt denen empfehlen, um auf dieses Geld nicht verzichten zu müssen? Den Gang zum ehemaligen Arbeitgeber...
1.
Neue
Steuervorschrift
2005!
Oder haben Sie damals - im Jahr 2005 - die Vorschrift des Gesetzgebers eingehalten und Ihre begünstigten Mitarbeiter Erklärungen zum Erhalt des alten Steuerprivilegs abgeben lassen und damit gesichert, dass Ihnen, als Arbeitgeber damit keine Nachschusspflicht droht? Bedenken Sie: Diese Erklärung war bis zum 30.06.2005 schriftlich beim Versicherer abzugeben und ist nicht mehr nachholbar!
Deshalb überlegen Sie genau, wen Sie beim Thema "Betriebliche Altersversorgung an Ihren Schreibtisch lassen. Und nicht nur für neu abzuschließende Verträge, sondern auch zur Überprüfung Ihrer in den Akten liegenden, langjährigen Bestands-Verträge... .
Mittlerweile ist es Standard, dass Arbeitsbiographien immer wieder unterbrochen werden. 2001 der Abschluss einer Direktversicherung nach den Grundsätzen des alten Steuerprivilegs (§ 40 b EstG) beim ersten Arbeitgeber. 8 Jahre später Eintritt in ein neues Dienstverhältnis und Fortführung des Vertrages beim neuen Arbeitgeber. Irgendwann einmal später 2 Jahre private Fortführung des Vertrages wegen einer Auszeit. Dann wieder ein neuer Arbeitgeber mit Fortführung desselben Vertrages u.s.w..
2.
Neue
Steuervorschrift
2007!
Hätten Sie als einer dieser Arbeitgeber gewusst, dass Sie ab dem Jahr 2007 über jeden Dienstaustritt und -eintritt von mit betrieblichen Altersvorsorgeverträgen begünstigten Mitarbeiter(innen) eine Aufzeichnungs- und Informationspflicht (§ 5 LohnstDV) zu erfüllen haben, deren Unterlassung sämtliche Steuervorteile für den Arbeitnehmer entfallen lässt? Was würde ein Anwalt Ihrem entrüstetem früheren Arbeitnehmer empfehlen?
Drohen Ihnen ggf. auch finanzielle Ansprüche Ihrer Ex-Mitarbeiter?
Überprüfen Sie es hier und erfahren Sie zumindest, wie Sie dies in Zukunft vermeiden können: