Betriebliche Altersversorgung
"Niemand will sich mit noch mehr Pflichten und Risiken befassen." Daher schön, dass Sie mich gefunden haben.
Ich helfe Ihnen als Arbeitgeberin und Arbeitgeber, sich vor Haftungsrisiken zu schützen. Denn was nur wenige wissen: Bei der Betrieblichen Altersversorgung handelt es sich nicht um eine Versicherung.
Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (Betriebsrentengesetz - BetrAVG)
§ 1 Zusage des Arbeitgebers auf betriebliche Altersvorsorge
Im Paragraph 1, gleich vorn im Absatz 1, ist zu lesen, was immerhin seit 1974 gilt, vielen Arbeitgebern aber völlig unbekannt ist:
"Der Arbeitgeber steht für die Erfüllung der von ihm zugesagten Leistungen auch dann ein, wenn die Durchführung nicht unmittelbar über ihn erfolgt."
Was ein Arbeitgeber seinem Mitarbeiter zusagt, wird seit über 4 Jahrzehnten im Wesentlichen von der Versicherungswirtschaft bestimmt. Und wie diese im "Kleingedruckten" von Versicherungsbedingungen gekonnt eigene Interessen und Vorteile hütet, belegen unzählige Praxisbeispiele.
Denn eines gilt von der Politik als abgesichert: Am Ende zahlt immer der Arbeitgeber!
Deshalb schützen Sie sich selbst, liebe Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber. Sie haben es weitgehend in Ihren eigenen Händen...
- Informieren Sie sich als Arbeitgeber oder Personalverantwortlicher
- Schützen Sie sich vor Risiken, die Sie nicht eingehen müssen
- Überprüfen Sie Ihre Situation auch anhand der beigefügten Checkliste
- Ich berate ausschließlich die Arbeitgeberseite
Lesen Sie hier bitte meine Erstinformation gem. § 15 Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV), zu deren Übergabe an Sie ich direkt beim ersten Kontakt gesetzlich verpflichtet bin.