Susanne Richter Kennen lernen

Versicherer-Lobby vs. Arbeitgeber

Wie die Politik Arbeitgeber unmerklich zu Sündenböcken macht

Das im Juni 2017 novellierte Gesetz zur Förderung der betrieblichen Altersvorsorge (BetrAVG) hat bereits im Jahr 1974 seinen Ursprung. Das war die Zeit, in der der Nationalstaat Deutschland noch um sich selbst kreiste, charismatische Politiker in Bonn um die Gunst noch nicht alternder Wählerschaften buhlten, Versicherer hinter sicheren Tempeltüren agierten und Banken nicht durch „Coupon-Schneiderei“, sondern durch ehrliche und korrekte Kreditvergaben dem Mittelstand und sich selbst zu soliden Wertschöpfungen verhalfen. Es war die Zeit von computerlosen Büros und Werkshallen und dem Lernen von der Pieke auf mit dem i.d.R. einen einzigen Festanstellungsvertrag, nach dessen 45 jähriger Beendigung man in die Rente ging.

Eine Firma hatte nicht nur ihre Hausbank, der sie vertraute und einen Hausanwalt, der sich für sie in die Bresche schlug, sondern auch ihren Hausversicherer für die betriebliche Altersversorgung ihrer Mitarbeiter. Dass jedoch allein die Firma für das einzutreten hatten, was im Versicherungsvertrag als Leistung verbrieft ist, wurde nicht ausdrücklich thematisiert. Dass es einmal so weit kommen könnte, dass ein Versicherungsunternehmen seinen Verpflichtungen nicht (ausreichend) nachkommen könne, war außerhalb jeder Vorstellung. Inzwischen wurden wir leider eines besseren belehrt. Inzwischen gibt es Arbeitgeber, die Betriebsrenten ihrer Mitarbeiter aus der Firmenkasse aufstocken müssen. Doch dieses Risiko lässt sich eingrenzen.

Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (Betriebsrentengesetz – BetrAVG)§ 1 Zusage des Arbeitgebers auf betriebliche Altersvorsorge

Im § 1 –  gleich vorn im Absatz 1  – ist zu lesen, was immerhin seit 1974 gilt und viele Arbeitgeber gar nicht wissen:Der Arbeitgeber steht für die Erfüllung der von ihm zugesagten Leistungen auch dann ein, wenn die Durchführung nicht unmittelbar über ihn erfolgt.“Was ein Arbeitgeber seinem Mitarbeiter zusagt, wird seit über 4 Jahrzehnten im Wesentlichen von der Versicherungswirtschaft bestimmt. Und wie diese im „Kleingedruckten“ von Versicherungsbedingungen gekonnt eigene Interessen und Vorteile hütet, belegen unzählige Praxisbeispiele.

Denn eines gilt von der Politik als abgesichert: Am Ende zahlt immer der Arbeitgeber!

Deshalb schützen Sie sich selbst, liebe Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber. Sie haben es weitgehend in Ihren eigenen Händen…

Das Jahr 2001 und der politische Reform-Paukenschlag

Globalisierung! Deutschland wurde „Hartz-ig“, die staatliche Rente begann zu bröckeln und die inzwischen weniger charismatischen Politiker mit ihren mittlerweile alternden Wählermassen setzten mit einem vollkommen neuen Gesetz, dem Altersvermögensgesetz (AvMG), das Messer an den Puls junger gesetzlich Rentenversicherter. Als Ausgleich für das Herausschneiden eines großen „Stücks Torte“ aus dem gesetzlichen „Rentenkuchen“ wurde die Riester-Rente ins Leben gerufen und die betriebliche Altersversorgung um die beiden Durchführungswege „Pensionskasse“ und „Pensionsfonds“ für die breite Masse der Arbeitnehmerschaft geöffnet.

Schreibblock mit Stift

Und als wäre das nicht genug – 2005 die nächste Reform

Mit dem Alterseinkünftegesetz (AltEinkG) schuf der Gesetzgeber den Übergang zur nachgelagerten Besteuerung. Eine Zäsur! Denn damit werden seither auch gesetzliche Renten besteuert, was weiter an den Gesamteinkommen von Rentnern zehrt und – Sie ahnen es – Zusatzversorgungen, wie die die betriebliche Altersversorgung, noch existenzieller werden lässt.Die Betriebliche Altersversorgung als einfache „Übung“  war damit endgültig vorbei. Das Thema wurde nicht nur komplexer und unübersichtlicher. Und die Betriebsrente hat längst nichts mehr mit einem netten Add on zu tun.  Seither geht es nur noch darum, Lücken zu füllen. Kapital gedeckt, auch durch den Arbeitgeber. Und zwar mit voller Haftung. Und mit immer neuen gesetzlichen Vorschriften, welche einen seriösen Umgang bei der Vermittlung betrieblicher Altersversorgungsverträge eigentlich schon lange nicht mehr zu einem reinen Vertriebsthema von Versicherungen macht. Der grundlegende Teil der Beratung gehörte in die Hände von Anwälten! Aber Arbeitsrechtler, wo seit Ihr….?

10 größte Haftungsrisiken Arbeitgeber

  • Informieren Sie sich als Arbeitgeber oder Personalverantwortlicher
  • Schützen Sie sich vor Risiken, die Sie nicht eingehen müssen
  • Überprüfen Sie Ihre Situation auch anhand der beigefügten Checkliste
  • Ich berate ausschließlich die Arbeitgeberseite

Lesen Sie hier bitte meine Erstinformation gem. § 15 Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV), zu deren Übergabe an Sie ich direkt beim ersten Kontakt gesetzlich verpflichtet bin.

Erstinformation-Cover