Mein Warum...
Als Versicherungsmaklerin schlägt mein Herz ganz klar für die Unternehmerpersönlichkeit. Selbständige, freiberuflich Tätige und natürlich Gesellschafter-Geschäftsführer*innen von Kapitalgesellschaften gehören zu meinen Kunden. Ich bin davon überzeugt, dass der deutsche Mittelstand genau die hohe Wertschätzung zu erhalten hat, die ihm gebührt. Dazu gehört unbedingt auch, dass Menschen, die jeden Tag hart an ihren Unternehmen und Unternehmungen arbeiten, im Rentenalter ein auskömmliches Leben führen können. Und dass Sie als Arbeitgeber(innen) - also als jene, die für die Konsequenzen ihrer Entscheidungen und Handlungen selbst einzustehen haben - nicht mit Gerichtsprozessen von Mitarbeitern, ja sogar Ex-Mitarbeitern, konfrontiert werden, nur weil sie durch ihre Versicherungsvermittler oder Steuerberater
nicht vor genau jenen Risiken in der betrieblichen Altersversorgung gewarnt wurden, die sie durch den Kauf von Versicherungspolicen ohne Not eingegangen sind. Ich setze mich vehement dafür ein, dass Anwälte mit der Fachrichtung Arbeitsrecht endlich erkennen, welchen Nutzen gerade sie meiner Zielgruppe stiften können. Die deutsche Rechtsprechung ist leider nicht darauf ausgelegt, präventiv zu agieren. Und so fokussieren sich die Damen und Herren Juristen weiter auf hart umkämpfte Wettbewerbsfelder, wie Kündigungsschutz-Klagen & Co..
Mein Credo lautet: Jeder hat seinen Job zu tun. Und meiner ist es, Chefinnen und Chefs von Firmen vor Haftungsrisiken in der betrieblichen Altersversorgung zu bewahren, denen sie viel zu oft schutzlos ausgeliefert sind. Mein Job ist es zudem, für Gesellschafter-Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften den erheblichen - und von den Betroffenen meist ungeahnten - Zündstoff zu entschärfen, der in ihren eigenen Pensionszusagen enthalten ist. Das ist es, was mich antreibt. Tag für Tag.
Große Zahlen frustrieren...
Im Mai 1990 begann ich meine Tätigkeit als Leiterin des Berliner Büros in einem Maklerbüro für mittelständische Unternehmens-Kunden unterschiedlicher Branchen.
Meine Präferenzen waren Risiken des Baugewerbes und die als besonderes Steckenpferd die Unternehmer-Rente innerhalb der der betrieblichen Altersversorgung. Wenn Firmen jährlich 100.000 €, 200.000 € oder gar 400.000 € und mitunter weit mehr an Versicherungsprämien zahlen, dann ist das das eine.
Wenn es aber nur noch um große Zahlen geht, bleibt viel Persönliches auf der Strecke.
Der Wechsel...
Deshalb mein tiefgreifender Entschluss im Jahr 2001, die Unternehmerpersönlichkeit in den Fokus meiner Aufmerksamkeit und Dienstleistungen zu stellen und nicht den reinen Blickwinkel einer Risiko-Matrix einzunehmen. Der Weg in die berufliche Selbständigkeit, der Aufbau eines eigenen Kundenkreises waren nicht leicht, zumal es die Zeit des großen Träume platzens an den Finanzmärkten infolge von Nine Eleven war. Die erste Finanzkrise des 21. Jahrhunderts breitete sich vor mir und meinem neu erworbenen Gewerbeschein aus. Und ich entdeckte das lange schon erahnte Zerbröseln eines vermeintlichen Steuersparmodells, mit dem Versicherer und Vertriebe in den prosperierenden 90er Jahren unzählige Gesellschafter-Geschäftsführer*innen von GmbH´s regelrecht „eingeseift“ hatten. Es handelt sich um so genannte Pensionszusagen als eine Art Gelddruckmaschine per excellence, mit denen Gesellschafter-Geschäftsführer*innen mit traumhaften Steuerspar-Versprechen geködert wurde. Viele von ihnen würden so manches dafür hergeben, ihre Unterschrift von vor 20, 25 Jahren wieder rückgängig zu machen.
Wenn Sie, als Gesellschafter-Geschäftsführer*in, auch zu jenen gehören, die über eine Pensionszusage verfügen, dann lesen Sie hier einen Auszug von 7 fatalen, aber vermeidbaren Fehlern, die meiner Erfahrung zufolge zu den "Klassikern" gehören, weil man beim Vertragsabschluss ausschließlich Versicherern und damit reinen Produktverkäufern vertraut hatte. Jede(r) von Ihnen, die ihre Zusagen nicht mindestens alle 3 Jahre sachkundig überprüfen lässt, wird daran erkennen, dass Sanierungsschritte unumgänglich sind. Zu zahlreich sind gesetzliche Anpassungen, Änderungen, Neuregelungen und v.a. Restriktionen, die insbesondere auch bestehende Zusagen betreffen. Was vielen nicht bewusst ist: Der Gesetzgeber möchte diese Art Versorgungssystem raus haben. ignorieren Sie keinesfalls dringend erforderliche Sanierungsschritte. Unternehmen Sie diese unbedingt vor der nächsten Betriebsprüfung. Sie könnte schon nächste Woche auf Sie zukommen.
Gratis-Download:
- beherrschender oder nicht beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer*in - ein großer steuerrechtlicher Unterschied
- Unverfallbarkeit einer Zusage und verdeckte Gewinnausschüttung
- Verzicht bzw. Teilverzicht und verdeckte Gewinneinlage
- Unternehmensnachfolge und Pensionszusage
Aber nicht nur das! Die "Rente vom Chef", die von Mitte der 70er bis Ende der 90er Jahre mit einem noch recht einfachen und überschaubaren Modell gewährt werden konnte, hat sich inzwischen zu einem handfesten juristischen Balance-Akt ausgeweitet. Überreguliert und durchsogen vom Arbeits-, Versicherungs- und Steuerrecht und deshalb nahezu unbeherrschbar für jeden Arbeitgeber, der nicht über fachlich versierte Flanken verfügt. Und das tun die meisten nicht. Wenn ich einem Arbeitgeber sage, dass ihm bei der betrieblichen Entgeltumwandlung die Treuhänderfunktion für die Lohnverwendung seines Mitarbeiters eine besondere Fürsorgepflicht abverlangt, ernte ich fragende Blicke...
Die 10 größten Risiken, denen Arbeitgeber in der betrieblichen Altersversorgung ausgesetzt sind,
habe ich aus eigener, langjähriger Erfahrung einmal für Sie,
liebe Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, zusammengetragen.
Dabei ist auch eine kleine hilfreiche Checkliste.
Nutzen Sie völlig gratis dieses Wissen und holen
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- Informieren Sie sich als Arbeitgeber oder Personalverantwortlicher
- Schützen Sie sich vor Risiken, die Sie nicht eingehen müssen
- Überprüfen Sie Ihre Situation auch anhand der beigefügten Checkliste
- Ich berate ausschließlich die Arbeitgeberseite